Evidenzzentrale

Evidenzzentrale
Evidẹnzzentrale,
 
im weiteren Sinn eine öffentliche oder private Stelle, die für bestimmte Gruppen Informationen über risikobehaftete Engagements sammelt und diese den Interessenten zur Verfügung stellt; im engeren Sinn gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Einrichtung, die besonders für Banken Informationen über eingegangene Kreditrisiken sammelt, um v. a. die Risiken hoher Kreditvolumen für bestimmte Kreditnehmer (z. B. Unternehmen, Länder) zu verdeutlichen.
 
In Deutschland müssen der Evidenzzentrale der Deutschen Bundesbank nach § 14 Kreditwesengesetz alle Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträger und die Bundesanstalt für Arbeit vierteljährlich alle Kreditnehmer melden, die bei ihnen mit 1,5 Mio. und mehr verschuldet sind (Kredite einschließlich Diskontierung von Wechseln, Übernahme von Avalen und Forderungen aus Factoringgeschäften). Wird ein Kreditnehmer mehrmals gemeldet, werden die beteiligten Banken von der Gesamtverschuldung unterrichtet. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) fungiert als Evidenzzentrale für Länderrisiken. Als Evidenzzentralen sind auch Kreditschutzvereine tätig (z. B. die SCHUFA®). Im internationalen Rahmen nehmen die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich sowie das im Zusammenhang mit der Schuldenkrise von internationalen Geschäftsbanken 1983 gegründete Institute of International Finance die Funktionen von Evidenzzentralen wahr.

Universal-Lexikon. 2012.

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